Die EU-Führerscheinklassen - was für was?

Hier erstmal eine kurze Übersicht:

Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist nun grundsätzlich in der EU einheitlich und das deutsche Zahlensystem wurde dafür aufgegeben. Es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem Land zulässig.

Es folgt die "Grobstruktur" mit einigen Merkhilfen:

  • A bedeutet Motorrad; früher Klasse 1
  • B bedeutet Pkw; früher Klasse 3
  • C bedeutet Lkw; früher Klasse 2
  • D bedeutet Bus; früher KOM-Schein
  • E bedeutet Anhänger; Anhängerklassen gab es früher nicht.

Also bisher ist es noch klar: A-E, von klein nach groß.

Außerdem gibt es noch..

  • AM für zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz (bis 350 kg, ohne Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen) bis 45 km/h, bis 50 ccm, bei Elektromotoren bis 4 kW
  • L für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge: bis 25 km/h, mit Anhänger sowie land- und forstwirtschaftl. Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h

sowie

  • T (wie Traktor) für große Zugmaschinen.

Neuerungen:

  • B196 - hier kann man ab 25 Jahren seine Klasse B auf Zweiräder mit 125 ccm erweitern. Nach absovierten 4x 90 min Motorrad- Theorieunterricht und 5x 90 min Fahren auf einer 125er ist man berechtigt, in Deutschland bis 125 ccm zu fahren.
  • B 197 - hier wird während der Ausbildung zwischen Schalter und Automatik gewechselt (mind. 10 Std. Schalter). Man kann anschließend die Prüfung auf Automatik ablegen und darf nach der praktischen Prüfung sowohl Automatik als auch Schalter fahren (nähere Infos hierzu erfahrt ihr bei der Anmeldung)